Erklärung zur Barrierefreiheit der TRADUKI-Websites

Bei TRADUKI setzen wir uns dafür ein, dass unsere Websites gemäß dem Europäischen Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA) für möglichst viele Menschen zugänglich sind.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer Websites und Online-Inhalte für Nutzerinnen und Nutzer mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen zu verbessern. Unsere Websites sind so konzipiert, dass sie auf verschiedenen Geräten, darunter Desktop-Computer, Tablets und Smartphones, bedienbar sind.

Diese Erklärung gilt für traduki.eu und die zugehörigen Subdomänen (database.traduki.eu, applications.traduki.eu).

Standards und Grundsätze zur Barrierefreiheit

TRADUKI zielt darauf ab, den WCAG 2.1 Level AA Zugänglichkeitsstandards zu entsprechen, die in der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 enthalten sind. TRADUKI orientiert sich bezüglich der Online-Barrierefreiheit an den vier WCAG-Grundsätzen:

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die TRADUKI-Webseiten entsprechen derzeit nur teilweise den WCAG 2.1 Level AA-Bestimmungen, da die unten aufgeführten Punkte noch nicht erfüllt sind. Wir arbeiten aktiv daran, diese Probleme zu beheben und unsere allgemeine Zugänglichkeit zu verbessern.

Begründung für nicht zugängliche Inhalte

Auf den TRADUKI-Websites gibt es folgende bekannte Inhalte, die unseren Barrierefreiheit-Standard nicht erfüllen:

Wahrnehmbar

Bedienbar

Verständlich

Inhaltliche Ausnahmen oder Beschränkungen

Wir überprüfen und aktualisieren dieses Material schrittweise, soweit dies möglich ist.

Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Feedback zur Zugänglichkeit und Barrierefreiheit unserer Websites und digitalen Inhalte. Wenn Sie auf Probleme stoßen oder barrierefreie Alternativen wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

E-Mail: info@traduki.eu

Telefon: +49-30-847-1211-10

Kompatibilität mit Browsern und Assistenztechnologien

Die TRADUKI-Websites sind so gestaltet, dass sie mit allen gängigen Betriebssystemen kompatibel sind:

Vorbereitung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 auf Grundlage der Barrierefreiheitsbewertungen einer repräsentativen Seitenauswahl erstellt. Die Bewertungen umfassten eine Kombination aus manuellen und automatisierten Tests.

Die Erklärung wird jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Barrierefreiheit überprüft und aktualisiert.

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